AGB

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Vertragsabschluss

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von

Zimmern zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen

des Hotel Ma.Ma, Am Steinenbach 9, 6900 Bregenz.

Die Vertragspartner sind die Heimathelden Immo GmbH (im Weiteren HI) und der Gast. Hat

ein Dritter für den Gast ein oder mehrere Zimmer bestellt, haftet er der HI gegenüber

zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus den

abgeschlossenen Verträgen. In diesem Fall haften der Gast und der Dritte solidarisch.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine Zahlung der gesamten Buchungssumme mit einer

Kredit- oder Maestrokarte bei der Onlinebuchung oder bei direkter Buchung beim

Check-in-Terminal getätigt wurde. HI sendet eine elektronische Buchungsbestätigung an den

Gast. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der gemieteten Zimmer an Dritte

sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen

schriftlichen Zustimmung der HI.

Durch den Abschluss des Vertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen

Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen der Betriebe der HI, die üblicherweise

und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind. Die Gäste

sind sich der Tatsache bewusst, dass Personal der HI nur sehr beschränkt zur Verfügung

steht und der Gast Selbstverantwortung an den Tag legen muss.

Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß Hausordnung auszuüben.

Für alle nicht in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Bestimmungen

kommen ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 idgF zur

Anwendung.

2. Buchung und Rücktritt

Die Buchung erfolgt online oder beim Check-in-Terminal. Die Vorauszahlung der gesamten

Buchungssumme erfolgt mittels Kredit- oder Maestrokarte.

Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,

wenn dies nicht explizit vereinbart wurde.Nach Zustandekommen des Vertrages, kann der Gast bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin

vom Vertrag zurücktreten. Ist mit dem Gast mittels Sondervereinbarung ein freies

Rücktrittsrecht ausserhalb der geltenden 7-Tagesfrist schriftlich vereinbart, kann der Gast bis

dahin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Gast es

nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber der HI ausübt. Ist kein freies

Rücktrittsrecht ausserhalb der geltenden 7-Tagesfrist schriftlich vereinbart worden, ist die HI

bei Rücktritt des Gastes berechtigt, die vereinbarten Preise in Rechnung zu stellen und von

seiner Kreditkarte abzubuchen, es sei denn, der Rücktritt des Gastes erfolgt aufgrund von

Umständen, die HI zu vertreten hat. HI empfiehlt, auf jeden Fall eine

Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist

schriftlich vereinbart wurde, ist die HI in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag

zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern

vorliegen und der Gast auf Rückfrage der HI auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Ferner ist die HI berechtigt vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise

falls:

_

höhere Gewalt oder andere von der HI nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des

Vertrages unmöglich machen;

_

Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der

Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

_

die HI begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung der

Betriebe den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Betriebe

in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.

Organisationsbereich der HI zuzurechnen ist.;

_

ein Verstoß gegen Punkt 1 zweiter Absatz dieser AGB vorliegt;

_

von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein

rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen,

dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten

gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit

Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche

Sicherheit schuldig macht;

_

von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer

hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegebedürftig wird;

_

der Aufenthalt gesetzwidrig ist.

Bei Rücktritt der HI aus den oben genannten Gründen entsteht kein Anspruch des Gastes

auf Schadenersatz.3. Beistellung einer Ersatzunterkunft

Die HI kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher

Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders

wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die

Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt

verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen

diesen Schritt bedingen.

Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten der HI.

4. Check-in und Check-out

Der Check-in erfolgt über das hierfür vorgesehene Terminal. Die Zimmerkarte erhält der

Gast nach Abschluss des Check-in direkt über das Terminal. Die Zimmerkarte ist beim

Verlassen des Hotel Ma.Ma in der hierfür vorgesehenen Box einzuwerfen. Das Zimmer steht

am Anreisetag spätestens ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die

Zimmer spätestens um 10.00 Uhr zu räumen. Die HI ist berechtigt, einen weiteren Tag in

Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht geräumt sind. Wird ein

Zimmer vor 7.00 Uhr morgens in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht

als erste Übernachtung.

5. Preise und Zahlungsmittel

Sämtliche in Preislisten, auf Websites oder anderswo angeführten Preise verstehen sich in

Euro und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise ergeben sich aus dem

Vertragsabschluss respektive der zugrundeliegenden Preisliste. Buchungsänderungen

berechtigen die HI, abweichende Preise zu verlangen, z.B. Änderung der Anzahl der

gebuchten Zimmer oder der Aufenthaltsdauer der Gäste.

Folgende Zahlungsmittel respektive Kreditkarten werden akzeptiert:

_

_

Visa

Mastercard

Maestrokarte

_

Die HI verfügt nicht über eine personell besetzte Rezeption, die Bezahlung mit Bargeld oder

Scheck ist deshalb nicht möglich.6. Rauchverbot und Brandschutz

Die nachstehenden Brandschutzbestimmungen sind im gesamten Gebäude des Hotel

Ma.Ma einzuhalten. Es dürfen nur die zur Zimmerausstattung gehörenden Gegenstände und

Geräte verwendet werden.

Die Benutzung von Wasserkochern, Öfen, Toastern, Tauchsiedern, elektrischen Bügeleisen

und ähnlichen Geräten, welche nicht zur gegebenen Zimmerausstattung gehören, ist

verboten.

Falls versucht wird, die Brandmelder mutwillig außer Betrieb zu setzen, wird dies mit einer

Strafgebühr von mindestens € 1.000.

– pro Zimmer verrechnet. Außerdem werden dem Gast

alle anderen daraus entstehenden Folgekosten verrechnet.

Gemäß dem österreichischen Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw.

Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG ist das Rauchen im Innenbereich des Hotel Ma.Ma

verboten. Beim Verstoß wird eine Strafgebühr ab € 250.

– je nach Reinigungsaufwand

berechnet.

Bei einer irrtümlichen oder missbräuchlichen Alarmierung der Feuerwehr werden als Gebühr

mindestens € 1.000.

– zuzüglich der Einsatzkosten der Feuerwehr an den Verursacher

weiterverrechnet.

7. Haustiere

Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung der HI. Der Gast ist dazu

verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn die HI

dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass

das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist

und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Für das

Haustier fällt eine Gebühr von € 10.

– pro Nacht an und setzt das Mitbringen des eigenen

Hundekorbes oder Hundedecke voraus. Die Haustiere sind in den Betten und auf den Sofas

nicht gestattet. Bei außerordentlicher Verschmutzung des Zimmers oder der öffentlichen

Bereiche durch das Haustier kann die HI dem Gast mindestens € 300.

Sonderreinigungskosten in Rechnung stellen.

Blinden-

, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde dürfen kostenlos und zu

jeder Zeit mitgeführt werden. Eine Ankündigung des Servicehundes an die HI ist jedoch für

den Gast verpflichtend.8. Parkplätze

Den Gästen stehen teilweise kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Die HI übernimmt keine

Haftung für Parkschäden, Diebstahl oder sonstigen Schäden am Fahrzeug während des

Aufenthaltes des Gastes.

Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten des Fahrzeuginhabers

abgeschleppt werden.

9. Services

Dem Gast stehen diverse Snacks, Getränke und Hygieneartikel gegen Bezahlung zur

Verfügung. Diese sind an den Automaten im Check-In-Raum erhältlich.

Die Zwischenreinigung des Zimmers erfolgt nicht automatisch, ist jedoch auf Anfrage ohne

zusätzlichen Aufpreis möglich.

10. Haftung

Die HI haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäß §§ 970 ff ABGB. Die Haftung

der HI ist nur dann gegeben, wenn die Sachen die HI oder den von der HI befugten Leuten

übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht

worden sind.

Die Haftung der HI für leichtes Verschulden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren bietet die HI nicht an. Für

Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet die HI nicht.

Sollte der Gast zu Schaden kommen oder mit den Leistungen der HI nicht zufrieden sein, so

hat er dies der HI unverzüglich zu melden, andernfalls können keine Rechte geltend

gemacht werden.

Alle Ansprüche gegen die HI verjähren sechs Monate nach der Abreise des Gastes, sofern

zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht längere Fristen vorsehen.

Der Vertragspartner haftet der HI gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder

sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen der HI

entgegennehmen, verursachen. Bei außerordentlicher Verschmutzung des Zimmers oder

der öffentlichen Bereiche kann die HI dem Gast bzw. dem buchenden Unternehmen

mindestens € 300.

– Sonderreinigungskosten in Rechnung stellen.

Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit

ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen

des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie

entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall

seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.11. Internet

Die HI stellt einen freien Internetzugang durch WLAN zur Verfügung.

Die HI übernimmt keine Haftung für Fehlleistungen des Internets, Schäden durch Dritte,

importierte Daten aller Art (Viren, Würmer, Trojanische Pferde etc.), sowie für Links von und

zu anderen Websites. Die HI hat keine Kontrolle über Inhalt und Form von externen

Websites.

Die HI kann das fehlerfreie Funktionieren von Hard- und Software nicht garantieren. Dabei

möchte die HI darauf hinweisen, dass diese Seite technische Ungenauigkeiten oder

typografische Fehler enthalten kann.

In keinem Fall haftet die HI dem Gast oder Dritten gegenüber für irgendwelche direkte,

indirekte, spezielle oder sonstige Folgeschäden, die sich aus der Nutzung dieser oder einer

damit verlinkten Website ergeben. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung für

entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Programmen oder sonstigen

Daten in den Informationssystemen des Gastes. Dies gilt auch dann, wenn ausdrücklich auf

die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wird.

12. Datenschutz

Die HI verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der persönlichen Daten des Gastes zu wahren.

Die HI stellt dem Gast Inhalte oder Leistungen von anderen Websites durch Links auf dieser

Seite zur Verfügung.

Diese Seiten sind nicht den Datenschutzrichtlinien der HI unterworfen.

Es wird empfohlen, jede dieser Seiten zu überprüfen und festzustellen, wie die Daten jeweils

geschützt werden. Der Gast überlässt die HI zum Zwecke der Kommunikation oder für

Reservierungen persönliche Daten. Die HI behält sich das Recht vor, diese für

Marketingzwecke zu verwenden. Es wird nicht für die Vertraulichkeit von E-Mails und

anderen elektronischen Kommunikationsmitteln garantiert.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Erfüllungsort ist das Hotel Ma.Ma, Am Steinenbach 9, 6900 Bregenz.

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss

der Regeln des Internationalen Privatrechts (insbesondere IPRG und EVÜ) sowie

UN-Kaufrecht.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz der HI,

wobei die HI überdies berechtigt ist, ihre Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und

sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.14. Schlussbestimmungen

Sämtliche Angaben (insbesondere Preise, Reservationen, Onlineberechnungen) sind ohne

Gewähr. Die HI kann nicht garantieren, dass diese Daten jederzeit vollumfänglich auf dem

aktuellen Stand sind. Die HI behält sich vor, die Informationen auf dieser Seite jederzeit und

ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren. Dies gilt auch für

Verbesserungen und / oder Änderungen an den auf dieser Seite beschriebenen Produkten.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie der Reservierungsbestätigung erfolgen

nach Möglichkeit immer schriftlich und werden auf der Website https://hotel-mama.com

kundgetan.

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. Mit der Bezahlung der Buchung

akzeptiert der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Letzte Änderung:

21.05.2026