AGB
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Vertragsabschluss
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Zimmern zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen
des Hotel Ma.Ma, Am Steinenbach 9, 6900 Bregenz.
Die Vertragspartner sind die Heimathelden Immo GmbH (im Weiteren HI) und der Gast. Hat
ein Dritter für den Gast ein oder mehrere Zimmer bestellt, haftet er der HI gegenüber
zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus den
abgeschlossenen Verträgen. In diesem Fall haften der Gast und der Dritte solidarisch.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine Zahlung der gesamten Buchungssumme mit einer
Kredit- oder Maestrokarte bei der Onlinebuchung oder bei direkter Buchung beim
Check-in-Terminal getätigt wurde. HI sendet eine elektronische Buchungsbestätigung an den
Gast. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der gemieteten Zimmer an Dritte
sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der HI.
Durch den Abschluss des Vertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen
Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen der Betriebe der HI, die üblicherweise
und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind. Die Gäste
sind sich der Tatsache bewusst, dass Personal der HI nur sehr beschränkt zur Verfügung
steht und der Gast Selbstverantwortung an den Tag legen muss.
Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß Hausordnung auszuüben.
Für alle nicht in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Bestimmungen
kommen ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 idgF zur
Anwendung.
2. Buchung und Rücktritt
Die Buchung erfolgt online oder beim Check-in-Terminal. Die Vorauszahlung der gesamten
Buchungssumme erfolgt mittels Kredit- oder Maestrokarte.
Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
wenn dies nicht explizit vereinbart wurde.Nach Zustandekommen des Vertrages, kann der Gast bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin
vom Vertrag zurücktreten. Ist mit dem Gast mittels Sondervereinbarung ein freies
Rücktrittsrecht ausserhalb der geltenden 7-Tagesfrist schriftlich vereinbart, kann der Gast bis
dahin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Gast es
nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber der HI ausübt. Ist kein freies
Rücktrittsrecht ausserhalb der geltenden 7-Tagesfrist schriftlich vereinbart worden, ist die HI
bei Rücktritt des Gastes berechtigt, die vereinbarten Preise in Rechnung zu stellen und von
seiner Kreditkarte abzubuchen, es sei denn, der Rücktritt des Gastes erfolgt aufgrund von
Umständen, die HI zu vertreten hat. HI empfiehlt, auf jeden Fall eine
Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist die HI in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und der Gast auf Rückfrage der HI auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Ferner ist die HI berechtigt vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise
falls:
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höhere Gewalt oder andere von der HI nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
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Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der
Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
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die HI begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung der
Betriebe den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Betriebe
in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich der HI zuzurechnen ist.;
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ein Verstoß gegen Punkt 1 zweiter Absatz dieser AGB vorliegt;
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von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein
rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen,
dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten
gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit
Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche
Sicherheit schuldig macht;
_
von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer
hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegebedürftig wird;
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der Aufenthalt gesetzwidrig ist.
Bei Rücktritt der HI aus den oben genannten Gründen entsteht kein Anspruch des Gastes
auf Schadenersatz.3. Beistellung einer Ersatzunterkunft
Die HI kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher
Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders
wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die
Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt
verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen
diesen Schritt bedingen.
Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten der HI.
4. Check-in und Check-out
Der Check-in erfolgt über das hierfür vorgesehene Terminal. Die Zimmerkarte erhält der
Gast nach Abschluss des Check-in direkt über das Terminal. Die Zimmerkarte ist beim
Verlassen des Hotel Ma.Ma in der hierfür vorgesehenen Box einzuwerfen. Das Zimmer steht
am Anreisetag spätestens ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die
Zimmer spätestens um 10.00 Uhr zu räumen. Die HI ist berechtigt, einen weiteren Tag in
Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht geräumt sind. Wird ein
Zimmer vor 7.00 Uhr morgens in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht
als erste Übernachtung.
5. Preise und Zahlungsmittel
Sämtliche in Preislisten, auf Websites oder anderswo angeführten Preise verstehen sich in
Euro und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise ergeben sich aus dem
Vertragsabschluss respektive der zugrundeliegenden Preisliste. Buchungsänderungen
berechtigen die HI, abweichende Preise zu verlangen, z.B. Änderung der Anzahl der
gebuchten Zimmer oder der Aufenthaltsdauer der Gäste.
Folgende Zahlungsmittel respektive Kreditkarten werden akzeptiert:
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Visa
Mastercard
Maestrokarte
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Die HI verfügt nicht über eine personell besetzte Rezeption, die Bezahlung mit Bargeld oder
Scheck ist deshalb nicht möglich.6. Rauchverbot und Brandschutz
Die nachstehenden Brandschutzbestimmungen sind im gesamten Gebäude des Hotel
Ma.Ma einzuhalten. Es dürfen nur die zur Zimmerausstattung gehörenden Gegenstände und
Geräte verwendet werden.
Die Benutzung von Wasserkochern, Öfen, Toastern, Tauchsiedern, elektrischen Bügeleisen
und ähnlichen Geräten, welche nicht zur gegebenen Zimmerausstattung gehören, ist
verboten.
Falls versucht wird, die Brandmelder mutwillig außer Betrieb zu setzen, wird dies mit einer
Strafgebühr von mindestens € 1.000.
– pro Zimmer verrechnet. Außerdem werden dem Gast
alle anderen daraus entstehenden Folgekosten verrechnet.
Gemäß dem österreichischen Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw.
Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG ist das Rauchen im Innenbereich des Hotel Ma.Ma
verboten. Beim Verstoß wird eine Strafgebühr ab € 250.
– je nach Reinigungsaufwand
berechnet.
Bei einer irrtümlichen oder missbräuchlichen Alarmierung der Feuerwehr werden als Gebühr
mindestens € 1.000.
– zuzüglich der Einsatzkosten der Feuerwehr an den Verursacher
weiterverrechnet.
7. Haustiere
Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung der HI. Der Gast ist dazu
verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn die HI
dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass
das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist
und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Für das
Haustier fällt eine Gebühr von € 10.
– pro Nacht an und setzt das Mitbringen des eigenen
Hundekorbes oder Hundedecke voraus. Die Haustiere sind in den Betten und auf den Sofas
nicht gestattet. Bei außerordentlicher Verschmutzung des Zimmers oder der öffentlichen
Bereiche durch das Haustier kann die HI dem Gast mindestens € 300.
–
Sonderreinigungskosten in Rechnung stellen.
Blinden-
, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde dürfen kostenlos und zu
jeder Zeit mitgeführt werden. Eine Ankündigung des Servicehundes an die HI ist jedoch für
den Gast verpflichtend.8. Parkplätze
Den Gästen stehen teilweise kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Die HI übernimmt keine
Haftung für Parkschäden, Diebstahl oder sonstigen Schäden am Fahrzeug während des
Aufenthaltes des Gastes.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten des Fahrzeuginhabers
abgeschleppt werden.
9. Services
Dem Gast stehen diverse Snacks, Getränke und Hygieneartikel gegen Bezahlung zur
Verfügung. Diese sind an den Automaten im Check-In-Raum erhältlich.
Die Zwischenreinigung des Zimmers erfolgt nicht automatisch, ist jedoch auf Anfrage ohne
zusätzlichen Aufpreis möglich.
10. Haftung
Die HI haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäß §§ 970 ff ABGB. Die Haftung
der HI ist nur dann gegeben, wenn die Sachen die HI oder den von der HI befugten Leuten
übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht
worden sind.
Die Haftung der HI für leichtes Verschulden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren bietet die HI nicht an. Für
Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet die HI nicht.
Sollte der Gast zu Schaden kommen oder mit den Leistungen der HI nicht zufrieden sein, so
hat er dies der HI unverzüglich zu melden, andernfalls können keine Rechte geltend
gemacht werden.
Alle Ansprüche gegen die HI verjähren sechs Monate nach der Abreise des Gastes, sofern
zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht längere Fristen vorsehen.
Der Vertragspartner haftet der HI gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder
sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen der HI
entgegennehmen, verursachen. Bei außerordentlicher Verschmutzung des Zimmers oder
der öffentlichen Bereiche kann die HI dem Gast bzw. dem buchenden Unternehmen
mindestens € 300.
– Sonderreinigungskosten in Rechnung stellen.
Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen
des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie
entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall
seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.11. Internet
Die HI stellt einen freien Internetzugang durch WLAN zur Verfügung.
Die HI übernimmt keine Haftung für Fehlleistungen des Internets, Schäden durch Dritte,
importierte Daten aller Art (Viren, Würmer, Trojanische Pferde etc.), sowie für Links von und
zu anderen Websites. Die HI hat keine Kontrolle über Inhalt und Form von externen
Websites.
Die HI kann das fehlerfreie Funktionieren von Hard- und Software nicht garantieren. Dabei
möchte die HI darauf hinweisen, dass diese Seite technische Ungenauigkeiten oder
typografische Fehler enthalten kann.
In keinem Fall haftet die HI dem Gast oder Dritten gegenüber für irgendwelche direkte,
indirekte, spezielle oder sonstige Folgeschäden, die sich aus der Nutzung dieser oder einer
damit verlinkten Website ergeben. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung für
entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Programmen oder sonstigen
Daten in den Informationssystemen des Gastes. Dies gilt auch dann, wenn ausdrücklich auf
die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wird.
12. Datenschutz
Die HI verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der persönlichen Daten des Gastes zu wahren.
Die HI stellt dem Gast Inhalte oder Leistungen von anderen Websites durch Links auf dieser
Seite zur Verfügung.
Diese Seiten sind nicht den Datenschutzrichtlinien der HI unterworfen.
Es wird empfohlen, jede dieser Seiten zu überprüfen und festzustellen, wie die Daten jeweils
geschützt werden. Der Gast überlässt die HI zum Zwecke der Kommunikation oder für
Reservierungen persönliche Daten. Die HI behält sich das Recht vor, diese für
Marketingzwecke zu verwenden. Es wird nicht für die Vertraulichkeit von E-Mails und
anderen elektronischen Kommunikationsmitteln garantiert.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort ist das Hotel Ma.Ma, Am Steinenbach 9, 6900 Bregenz.
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss
der Regeln des Internationalen Privatrechts (insbesondere IPRG und EVÜ) sowie
UN-Kaufrecht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz der HI,
wobei die HI überdies berechtigt ist, ihre Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und
sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.14. Schlussbestimmungen
Sämtliche Angaben (insbesondere Preise, Reservationen, Onlineberechnungen) sind ohne
Gewähr. Die HI kann nicht garantieren, dass diese Daten jederzeit vollumfänglich auf dem
aktuellen Stand sind. Die HI behält sich vor, die Informationen auf dieser Seite jederzeit und
ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren. Dies gilt auch für
Verbesserungen und / oder Änderungen an den auf dieser Seite beschriebenen Produkten.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie der Reservierungsbestätigung erfolgen
nach Möglichkeit immer schriftlich und werden auf der Website https://hotel-mama.com
kundgetan.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. Mit der Bezahlung der Buchung
akzeptiert der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Letzte Änderung:
21.05.2026